Planung und Betreuung von Baugrunderkundungen, Erstellung von Baugrund- und Gründungsgutachten für

Der Zeitpunkt für eine Baugrunderkundung sollte immer so früh wie möglich gewählt werden. Nur wenn die Untergrundverhältnisse bekannt sind, kann ein wirtschaftliches Gründungskonzept erstellt werden.

 

Für den Bauherren minimiert sich durch ein Baugrund- und Gründungsgutachten das Baugrundrisiko (nach DIN 4020: "ein in der Natur der Sache liegendes, unvermeidbares Restrisiko, das bei Inanspruchnahme des Baugrunds zu unvorhersehbaren Wirkungen bzw. Erschwernissen, z.B. Bauschäden oder Bauverzögerungen führen kann, obwohl derjenige, der den Baugrund zur Verfügung stellt, seiner Verpflichtung zur Untersuchung und Beschreibung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse nach den Regeln der Technik zuvor vollständig nachgekommen ist und obwohl der Bauausführende seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht genüge getan hat." ).